Tipwin erhält Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat als zuständige Behörde dem Glücksspielanbieter Tipwin eine Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele erteilt. Die Erlaubnis ist sofort wirksam und zunächst bis Ende Juni 2027 befristet.

„Wir sind sehr zufrieden und auch stolz, diese Aufgabe als erstes Sportwettunternehmen gemeistert zu haben. Dadurch wollen wir unsere Position auf dem deutschen Markt weiter festigen. Diese Erlaubnis ist neben der Verbesserung der technischen Bedingungen auch im Bereich unseres Sportwettproduktes ein Meilenstein, um ein legales und modernes Angebot in Deutschland vorzuhalten“, so Tipwin-CEO Ivica Batinic.

Dr. Damir Böhm, Leiter der Rechtsabteilung, erklärt zudem: „Die erteilte Erlaubnis ist das Ergebnis einer guten Vorbereitung auf die bestehenden Aufgaben nach dem neuen Gesetz. Nun werden wir alle Nebenbestimmungen in dieser Erlaubnis prüfen und entscheiden, ob einzelne Bestimmungen zur gerichtlichen Überprüfung beklagt werden. Hierbei bauen wir auf einen konstruktiven Austausch mit der zuständigen Behörde um die nun anfallenden Anforderungen rechtmäßig und praxisgerecht umzusetzen. Ferner werden wir vermehrt auf jene Mitbewerber achten müssen, die sich vollkommen im illegalen Bereich aufhalten und Sportwetten und virtuelle Automatenspiele anbieten, ohne einen Erlaubnisantrag ernsthaft gestellt zu haben oder aber illegale Angebote weiterhin in Deutschland vorhalten.“

Tipwin arbeitet seit 2014 auf dem deutschen Markt im Bereich Sportwetten und erhielt am 9. Oktober 2020 die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten.

Tipwin ist das zweite lizenzierte Unternehmen im Bereich virtuelle Automatenspiele. Im Mai hatte das Berliner Unternehmen Mernov eine Lizenz erhalten.


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